Cabildo de Tenerife

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Wie erfahre ich, ob mein Antrag korrekt gestellt wurde?

Nach mehreren Schritten des Verfahrens erhalten Sie eine Bestätigungsnachricht oder Anfragen zur Vervollständigung der Angaben.

Wenn Sie Ihren Antrag über das Internet gestellt haben, erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung mit elektronischer Signatur des Elektronischen Registers, die Sie auf Ihrem Rechner speichern oder ausdrucken können und welche die gleiche Gültigkeit besitzt, wie eine Bestätigung auf Papier aus einem unserer Bürgerämter. Wenn Sie die Gültigkeit der Eingangsbestätigung des Elektronischen Registers prüfen wollen, gehen Sie zum Service zur Prüfung von Dokumenten.

Wenn Sie keine Eingangsbestätigung des Elektronischen Registers oder eine Fehlermeldung erhalten, ist Ihr Antrag, Ihr Schreiben oder Ihre Mitteilung nicht beim Elektronischen Register eingegangen. In diesem Fall müssen Sie den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt erneut stellen oder über einen anderen Kanal aus Artikel 38.4 Gesetz 30/1992 vom 26. November über die Rechtsordnung von Öffentlichen Verwaltungen und des Allgemeinen Verwaltungsverfahrens einreichen.

Denken Sie daran, dass ein Internetausfall, Fehler bei der Dateneingabe oder Schwierigkeiten mit der Verbindung dazu führen können, dass sich Ihr Rechner blockiert. In diesem Fall müssen Sie das Verfahren von Neuem starten.

Setzen Sie sich bei Fragen dazu, mit uns in Verbindung .


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