Jagdaufseher
Aufseher, die im Dienste der Jägergesellschaften oder den Inhabern von behördlichen Lizenzen über die Jagdausbeutung stehen, deren Aufgabe es ist, die gesetzlichen Vorschriften und ordnungsgemäßen Normen als Gehilfen der Umweltagenten zu beobachten und beobachten zu lassen. Sie können Überwachungsdienste außerhalb ihrer zugewiesenen Zonen übernehmen, falls dies von den Umweltagenten gewünscht wird und notwendig ist.
Jagdgebiete
Gebiete in denen das Jagen zu bestimmten Zeiträumen im Jahr erlaubt ist.
Jagdgehilfe
Gehilfe des Jägers, der diesem hilft einige der Lasten zu übernehmen.
Jagdlizenz
Unentbehrliche Lizenz um jagen zu können, sie wird persönlich vom Stadtrat der Insel, auf welcher der Antragstelle wohnhaft ist, erteilt und kann nicht auf andere übertragen werden. Sie hat volle Wirkung im gesamten Gebiet der Autonomen Gemeinde der Kanaren. Ihre Gültigkeitsdauer ist jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember für das zugewiesene Jahr und kann unter Vorauszahlung der entsprechenden Gebühren für die zeitlichen Perioden für nachfolgende Kalenderjahre, erneuert werden. Diejenigen, deren Rechte aufgrund von ordnungswidrigem Handeln bei der Jagd aberkannt wurden, können keine Jagdlizenz erhalten und diese auch nicht erneuern. Daher müssen sie für den Erhalt der Lizenz die entsprechenden Zertifikate über eventuelle Vorstrafen präsentieren, die vom Regionalregister für Jagd und Fischerei ausgestellt wurden.
Jagdperiode
eriode in der die Jagd erlaubt ist. Diese wird, neben anderen Aspekten, bestimmt durch den Moment in dem die Mehrheit der Jungtiere der Insel bereits gut entwickelt ist, der Anzahl der Jäger, die in diesem Jahr voraussichtlich an der Jagd teilnehmen werden, der Größe der Bestände der verschiedenen Tierarten (d.h. das Vorkommen), der Biologie der Tiere und das Klima, das Jagdverhalten unter Beeinflussung eines unerwarteten Faktor oder Umständen von wirtschaftlichem, biologischem oder umweltlichem Interesse der übrigen natürlichen Ressourcen.
Jagdrevier
Abgegrenztes Gelände, das der Jagdnutzung vorbehalten ist.
Jagdschutzgebiet
Gelände auf dem es permanent verboten ist zu jagen, ausgenommen mit behördlicher Genehmigung. Entstanden aus biologischen, wissenschaftlichen und lehrenden Gründen, um den Erhalt von bestimmten Arten der Jagdfauna zu sichern, auf Vorschlag der Inselstadträte, beziehungsweise auf Gesuch des Besitzers des Geländes oder öffentlicher oder privater Einrichtungen, deren Absichten kultureller oder wissenschaftlicher Natur sind; ihre Festlegung und die Abneigunserklärung unterliegen der zuständigen Beratungsstelle der Kanarischen Regierung hinsichtlich Umwelt und Verwaltung der Inselstadträte.
Jagdverbote
Gebiete in denen vorübergehend das Jagen verboten ist, die Voraussetzungen der Jagdverbote werden über Aushänge an den Hauptzugängen und –wegen vorschriftsgemäß bekannt gegeben.
Junges Kanninchen
Junge eines Kanninchen, juveniler Zustand des Kanninchen.
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