Cabildo de Tenerife

Roques de Anaga

RoquesAnaga

Was ist das?

Das Naturreservat liegt im Naturschutzgebiet des Landschaftsparks von Anaga. Es handelt sich um zwei Felsen in gutem Erhaltungszustand: den Roque de Tierra (oder Roque de Dentro) und den Roque de Fuera. Beide Formationen stellen ein für die Kanaren sehr typisches Ökosystem von großem wissenschaftlichem, geologischem, geomorphologischem und landschaftlichem Interesse dar.

Die Fauna ist ebenfalls bemerkenswert. Hier gibt es verschiedene endemische Wirbeltierarten und die einzige bekannte Population der Westkanareneidechse Gallotia galloti insulanagae ist hier am Roque de Fuera zu Hause. Aus der Vogelwelt sind unter anderen Arten die folgenden wertvollen nistenden Bestände hervorzuheben: Bulwersturmvögel (Bulweria bulwwerii) – der beste Bestand der Kanaren - , Madeirawellenläufer (Oceanodroma castro) und Sturmtaucher (Calonectris diomedea). Die Vegetation besteht hauptsächlich aus Trocken- und Salzpflanzen. Auf dem Gipfel des Roque de Tierra fällt ein spektakuläres Drachenbaumwäldchen ins Auge, das fast hundert Exemplare umfasst. Auf demselben Felsen gibt es Hinweise auf einen alten Wacholderwald (Juniperus phoenicea), der möglicherweise in den Dreißigerjahren gefällt wurde. Von den 65 Gefäßpflanzenarten, die auf beiden Inseln gezählt wurden, sind einige seltene Formen hervorzuheben, wie die Corregüela-Winde (Convolvulus fruticulosus), verschiedene Dickblattgewächse wie Aeonium haworthii und der bedrohte gefleckte Hornklee (Lotus maculatus), von dem auf dem Roque de Tierra nur ganz wenige Exemplare bekannt sind.

Anfahrt

Die Gesetzgebung zum Schutz von Naturräumen erlaubt den Besuch von Naturreservaten nur zu wissenschaftlichen Zwecken, deshalb beschreiben wir keinen Weg für die Anfahrt.

Gesamtfläche

10 Hektar

Gesamtfläche

Santa Cruz de Tenerife

Genehmigungsverfahren

Roques de Anaga wurde gemäß Gesetz 12/94 der autonomen Region zum Naturreservat und zum ökologisch sensiblen Gebiet erklärt. Das Gesetz wurde später im Raumordnungsgesetz der Kanaren mittels Gesetzesdekret 1/2000 neu gefasst.


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