Personen, die ein Kind aus Spanien oder aus dem Ausland adoptieren möchten, finden in diesem Abschnitt des Rates für Soziales Wohlbefinden, Jugend und Wohnen der Kanarischen Regierung, Informationen zu den Schritten , die für die Adoption eines Kindes aus Spanien oder aus dem Ausland nötig sind.
Allgemeine Voraussetzungen für eine Adoption
Anfragen an die Generaldirektion für den Schutz von Minderjährigen und Familien zur Einleitung des Verfahrens für die Eignungserklärung für eine Adoption können alle Personen stellen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Wohnsitz in der Autonomen Gemeinschaft der Kanaren.
- Alter über 25 Jahren (bei einer Adoption durch Ehepartner genügt es, dass einer von beiden diese Voraussetzung erfüllt).
- Alter von wenigstens 14 Jahren über dem des Adoptivkindes.
- Personen, die ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchten, müssen außerdem die Adoptionsvoraussetzungen aus dem Herkunftsland des Adoptivkindes erfüllen.
Personen mit Wohnsitz in der Autonomen Gemeinschaft der Kanaren, die ein minderjähriges Kind oder ein minderjähriges Geschwisterpaar adoptieren wollen, müssen den Antrag zusammen mit einem Fragebogen zu den Beweggründen und den erforderlichen Dokumenten im Generaleingangsregister der Generaldirektion für den Schutz von Minderjährigen und Familien einreichen.
Anfragen, Kontakt und Auskunft
Generaldirektion zum Schutz von Minderjährigen und Familien
Anschrift:Avenida San Sebastián, 53, 2ª planta, Edificio Príncipe Felipe, Santa Cruz de Tenerife.
Telefon: 922 474 054
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Rat für Soziales Wohlbefinden der Kanarischen Regierung
Webseite: www.gobiernodecanarias.org/adopciones
Ministerium für Gesundheit und Sozialpolitik
Webseite: www.msps.es