Wenn ein ausländischer Bürger auf eigene oder fremde Rechnung in Spanien arbeiten will, muss er eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Falls bereits ein Wohnsitz angemeldet ist oder die Person in Spanien für Studien- oder Forschungszwecke gemeldet ist, ist die Genehmigung umzuändern.

Falls kein Wohnsitz mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis angemeldet ist, kann das Visum zum Leben und Arbeiten in Spanien in der Botschaft oder im Konsulat des Heimatlandes beantragt werden.

Gültigkeit

Für die Arbeit auf fremde Rechnung:

Für die Arbeit auf eigene Rechnung:

Für nähere Auskünfte


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