Cabildo de Tenerife

cabecera2

Projekt von inselweitem Interesse

Diese Informationen sind eine Zusammenfassung dessen, was in Artikel 123 ff. des Gesetzes 4/2017 über Böden und geschützte Naturräume auf den Kanarischen Inseln enthalten ist:

Inhalt:

Dies ist das Planungstool, das ordnet und entwirft, um sofort ausgeführt zu werden, oder das allgemeine Systeme, Ausstattungen und Strukturierungsausrüstungen oder industrielle, energetische, touristische, kulturelle, sportliche, gesundheitliche oder ähnliche Aktivitäten strategischer Natur ausführt, wenn es darum geht, unerwartete Anforderungen oder dringende Maßnahmen zu erfüllen.

Voraussetzungen:

Die im Rahmen dieses Instruments genehmigten Projekte müssen von inselweitem Interesse sein und einem strategischen Interesse dienen, das während des Verfahrens nachgewiesen werden muss.

Auf welchen Geländen sie zugelassen werden:

Sie können auf jeder Art von Gelände durchgeführt werden, unabhängig von ihrer Klassifizierung und städtischen Klassifizierung, obwohl sie nur auf rustikalen Böden des Umwelt- und Agrarschutzes umgesetzt werden können, wenn sie von der Öffentlichkeit initiiert wurden. Darüber hinaus können sie in diesem Fall nur genehmigt werden, wenn es keine praktikable Alternative auf einer anderen Ebene gibt und die Funktionalität der Arbeit dies erfordert.

Wer kann sie fördern:

Projekte von inselweitem Interesse können auf öffentliche oder private Initiative hin gefördert werden, mit Ausnahme von Projekten, die rustikale Gelände des Umwelt- und Agrarschutzes betreffen, die nur von öffentlicher Hand durchgeführt werden können.

Vorgehensweise:

  • Sofern der Projektträger nicht die Inselgesellschaft selbst ist, beginnt das Verfahren mit der Einreichung des an den Cabildo Insular (Inselrat) gerichteten Antrags im entsprechenden Register. Dem Antrag sind die gesetzlich festgelegten Dokumente beizufügen.
  • Beschlussfassung über das inselweite Interesse des Projekts innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten, die als abgelehnt gilt, wenn keine formelle Antwort erfolgt. Im Falle einer Privatinitiative ist auch von den Gemeinden, auf deren Geländen das Projekt durchgeführt werden soll, ein Bericht erforderlich.
  • Anweisung:
    • Öffentliche Information und Anhörung der Grundbesitzer während des Zeitraums von 1 Monat.
    • Bericht des Inselrates und der betroffenen Gemeinden.
  • Genehmigung des Projekts durch das Plenum des Inselrates oder gegebenenfalls Einreichung der Akte bei der Regierung der Kanarischen Inseln zur endgültigen Genehmigung, wenn die betroffenen Gemeinden ihre Ablehnung des Projekts zum Ausdruck bringen.

Sofern die Initiative nicht dem Inselrat entspricht, kann das Projekt innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ohne Beschluss der Benachrichtigung des Projektträgers über die Übereinstimmung des inselweiten Interesses als abgelehnt angesehen werden.

Kontakt und Information

  • Adresse: Plaza del Cabildo, s/n
    38001, Santa Cruz de Tenerife
  • Telefon: +34 901 501 901
  • E-mail: 901501901@tenerife.es

Sofern der Projektträger nicht die Inselgesellschaft selbst ist, beginnt das Verfahren mit der Einreichung des an den Cabildo Insular (Inselrat) gerichteten Antrags im entsprechenden Register. Dem Antrag sind die gesetzlich festgelegten Dokumente beizufügen


Diese Seite druckenDruck

FaLang translation system by Faboba