Cabildo de Tenerife

cabecera2

Veranstaltungen und Nutzungen von öffentlichem oder sozialem Interesse

Inhalt:

Artikel 79 des Gesetzes 4/2017 vom 13. Juli über Grundstücke und Naturschutzgebiete der Kanarischen Inseln regelt das Verfahren zur Erteilung einer kommunalen Genehmigung für Veranstaltungen und Nutzungen von öffentlichem oder sozialem Interesse, die nicht unter die Gesamtplanung fallen. Dieses Verfahren umfasst eine Phase der Bearbeitung vor dem Cabildo Insular (Inselrat), die vom Stadtrat gefordert wurde, um eine Erklärung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Verbots in der Inselplanung und über das Zusammentreffen von öffentlichem oder sozialem Interesse an der Maßnahme abzugeben.

Einleitung des Verfahrens (Wer kann sie fördern): Das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung für Veranstaltungen und Nutzungen von öffentlichem oder sozialem Interesse ohne Abdeckung in der Planung wird auf Antrag einer Behörde oder durch privaten Antrag an die zuständige Stadtverwaltung eingeleitet. Die Bearbeitung der Phase des Verfahrens wird nach dem Eingang durch das Register der Eintragung der Gesellschaft der kommunalen Instanz, die, um die Ansicht der Anwendung der Lizenz, erhält vom Cabildo eine Erklärung über die folgenden beiden Aspekte (Art. 79 Gesetz 4/2017):

  • Bestehen oder nicht des Verbots der Teilnahme an der Inselplanung.
  • Übereinstimmung oder nicht von öffentlichem oder sozialem Interesse an der geforderten Maßnahme.

Auf welchen Geländen sie deklariert werden können:

Die diesem Verfahren unterliegenden Nutzungen, Tätigkeiten und Bauten dürfen nur auf landwirtschaftlichen Geländen bewilligt werden, die nicht dem Umwelt- oder Agrarschutz zuzuordnen sind (Art. 62 Gesetz 4/2017).

Verfahren (Art. 79 Gesetz 4/2017):

Die Inselphase des Verfahrens beginnt mit der Vorlage des an den Cabildo Insular gerichteten kommunalen Antrags im entsprechenden Register. Dem Antrag sind die gesetzlich festgelegten Dokumente beizufügen.

Der Stadtrat gibt die Erklärung innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten nach Erhalt des kommunalen Antrags ab, ohne in dieser Frist den Zeitraum zu berücksichtigen, in dem sie gemäß den Bestimmungen des Artikels 22 Absatz 1 des Gesetzes 39/2015 über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen ausgesetzt wird.

Für den Fall, dass der Inselrat nicht ausdrücklich innerhalb der maximalen Frist über die Erklärung beschließt, gilt, dass die Maßnahme nicht im öffentlichen oder sozialen Interesse liegt.

Durchführung

  • Technischer Bericht über Planungsfeststellungen.
  • Anforderung von Berichten an die zuständigen Bereiche des Cabildo.
  • Öffentliche Information und Anhörung der Grundbesitzer während des Zeitraums von 1 Monat.
  • Bericht über die Gründe für das öffentliche oder soziale Interesse an der vorgeschlagenen Maßnahme.

Erklärung des Inselplenums, damit angesichts der zu Protokoll gegebenen Erwägungen das öffentliche oder soziale Interesse an der beabsichtigten Handlung begründet erklärt wird oder dass kein Grund für ein öffentliches oder soziales Interesse besteht.

Anweisung des Inselrates, um Veranstaltungen von öffentlichem und sozialem Interesse zu deklarieren (PDF - 99 KB)


Diese Seite druckenDruck

FaLang translation system by Faboba