Cabildo de Tenerife

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Maßnahmen zum Schutz des historischen Erbes

Der Schutz der Bestandteile des historischen Erbes der Kanaren wird durch die Aufnahme derselben in eines der Schutzinstrumente, die im Art. 15 des Gesetzes über das Kulturerbe der Kanaren (LPHC) genannt sind, garantiert.

Dabei handelt es sich um folgende Schutzinstrumente:

Alle Kulturgüter, die nicht in eines dieser Instrumente aufgenommen wurden, genießen keinen förmlichen Schutz im Sinne des Gesetzes. Dessen ungeachtet ermöglicht das Gesetz das Treffen einstweiliger Maßnahmen, die die Beschädigung dieser Güter verhindern.

Für weitere Informationen können Sie die vorgesehenen einstweiligen Schutzmaßnahmen einsehen und konsultieren.


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