Mit der Erklärung zum schützenswerten Kulturgut geht die Erteilung der höchsten von der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Schutzklasse einher. Da es sich um die herausragendsten kulturellen Ausdrucksformen der Inselgruppe handelt, erfordern diese eine sehr strenge Schutzregelung, die ihren Erhalt garantiert.

Zu BIC werden diejenigen Güter erklärt, die einen anerkannten historischen, künstlerischen, archäologischen, ethnografischen oder paläontologischen Wert haben oder die einzigartige Zeugnisse der kanarischen Kultur sind.

Im Register der BIC werden alle Güter eingetragen, die zum schützenswerten Kulturgut erklärt wurden, sowie die, bei denen ein Antrag auf Erklärung zum BIC läuft. In letzterem Fall ist der Eintrag bis zum Abschluss des Verfahrens nur provisorisch.

Dieses Register wird von der autonomen Verwaltung geführt, konkret von der Ministerialabteilung für Zusammenarbeit und Kulturerbe der Regierung der Kanaren.


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