Obwohl der Art. 15 des Gesetzes über das Kulturerbe der Kanaren den lokalen Charakter dieses Schutzinstrumentes erwähnt, steht im Art. 72 dieses Gesetzestextes, dass paläontologische Fundstätten mittels inselweiter paläontologischer Karten identifiziert und lokalisiert werden sollen.

Gegenwärtig existiert noch keine paläontologische Karte von Teneriffa, es gibt jedoch reichlich Informationen über derartige Fundstätten auf dem Gebiet unserer Insel

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