Cabildo de Tenerife

cabecera2

Schutzmaßnahmen

Falls Gefahr im Verzug ist, müssen die Inselräte einstweilige Schutzmaßnahmen treffen, um die Zerstörung oder Beschädigung von Elementen des Kulturerbes zu verhindern. Dies gilt auch in den Fällen, in denen keine formelle Erklärung zum schützenswerten Kulturgut (BIC) vorliegt, sofern die betroffenen Güter einen kulturellen Wert haben (Art. 48 des Gesetzes über das Kulturerbe der Kanaren, LPHC).

Mit diesen einstweiligen Maßnahmen legt man eine vorübergehende Schutzregelung fest, bis es gelingt, das Kulturgut vom rechtlichen Standpunkt aus zum Bestandteil des Kulturerbes der Kanaren zu erklären und es unter den Schutz eines der Instrumente, die im LPHC festgelegt sind, zu stellen.


Diese Seite druckenDruck

FaLang translation system by Faboba