Solche Verstöße, deren Schäden beziffert werden können, werden mit einem Bußgeld in vierfacher Höhe des entstandenen Schadens bestraft.
Andernfalls gelten folgende Regelungen:
Liegt das Bußgeld unter dem Erlös, der mit dem Verstoß erzielt wurde, erhöht sich das Bußgeld bis zur Höhe des Erlöses.