Solche Verstöße, deren Schäden beziffert werden können, werden mit einem Bußgeld in vierfacher Höhe des entstandenen Schadens bestraft.

Andernfalls gelten folgende Regelungen:

 

Liegt das Bußgeld unter dem Erlös, der mit dem Verstoß erzielt wurde, erhöht sich das Bußgeld bis zur Höhe des Erlöses.

 


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