Hierbei handelt es sich um Gebiete unter freiem Himmel , die sich inmitten der Natur befinden. Dort können sich Einzelpersonen oder Gruppen mithilfe selbst gestellter Mittel (in Schlafsäcken, Zelten, Wohnwagen usw.) und nach vorheriger Genehmigung max. 7 Tage aufhalten und übernachten Auf dem Platz selbst bzw. in nahe gelegenen Freizeitgebieten besteht Zugang zu Trinkwasser, Toiletten und Feuerstellen.

Wenn Sie einen der von der Inselregierung verwalteten Camping- oder Zeltplätze im öffentlichen Naturraum nutzen möchten , können Sie  die erforderliche Genehmigung über die Webseite anfordern. Falls es sich um Gelände im Privatbesitz handelt und   der Eigentümer die Nutzung schriftlich genehmigt , können Sie die entsprechende Genehmigung hier einholen

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