Cabildo de Tenerife

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Raum- und Stadtplanung

Was versteht man unter Raumordnung ?

Die Raumordnung stellt einen öffentlichen Dienst dar, der es als Ziel hat, die verschiedenen Aufwendungen und Aktivitäten, denen sich der Bezirk im insularen Bereich zuwendet, zu begrenzen.

Das letztendlich zu erreichende supralokale Ziel ist eine größtmögliche Rationalisierung der Vorhaben, die sich am besten in einem Bezirk entwickeln können.

Zuständigkeiten der Inselregierung (Cabildo) hinsichtlich der Raumordnung

Die Inselkorporation hat hinsichtlich dieser Sache direkte und indirekte Zuständigkeiten:

  • Direkte Zuständigkeiten.- Direkte Zuständigkeiten: Die Inselregierung ist für die Erstellung und Umsetzung des “Plan Insular de Ordenación de Tenerife” (PIOT), (Plan zur Inselordnung Teneriffas) zuständig, wobei die definitive Bewilligung der “Administración de la Comunidad Autónoma” (Verwaltung der autonomen Gemeinschaft) unterliegt. Bei der Entwicklung des PIOT hat die Inselkorporation ihrerseits Zuständigkeiten für die Umsetzung und Genehmigung der Raumordnung inne, die sich aus Folgendem zusammensetzen:
    • Erstellung und Umsetzung der "Planes Territoriales Parciales Ordenación” (Pläne zur partiellen Raumordnung) und der "Planes Territoriales Especiales de Ordenación” (Sonderpläne zur Raumordnung), die aufgrund des Inhalts in der insularen Zuständigkeit liegen.
    • Definitive Bewilligung der Sonderpläne zur Raumordnung, die zur Entwicklung des PIOT führen.
  • Indirekte Zuständigkeiten.- Die Inselregierung ist für die Gewährleistung der Inhaltsangemessenheit der "Planes Urbanísticos” (Städtebaulichen Pläne) zur Prognose des "Plan Insular de Ordenación de Tenerife” (PIOT) zuständig. Die städtebaulichen Pläne beinhalten gemäß der geltenden Gesetze (*) folgende Instrumente: allgemeine Pläne, partielle Pläne, Sonderpläne, Detailstudien und Kataloge sowie Dosiers zur Abänderung jeder dieser Pläne.

Die Erstellung des PIOT und der Raumordnungspläne, die der Zuständigkeit der Inselregierung unterliegen, werden vom Verwaltungsbüro in die Wege geleitet.

Die Verfahrensumsetzung beinhaltet die vorangegangenen, anfänglichen und ggf. vorläufigen Bewilligungen, die der definitiven Planbewilligung vorgeschaltet sind. Während der Umsetzung des Plans wird dieser zur öffentlichen Einsicht und Information den Bürgern vorgelegt, damit diese den Plan kennenlernen und gegebenenfalls Einwände erheben können.

Die Inselregierung ist zur Erarbeitung des PIOT für die definitive Bewilligung der “Planes Territoriales Especiales de Ordenación” (Sonderpläne zur Raumordnung) zuständig. Die restlichen definitiven Bewilligungen unterliegen der Zuständigkeit der Administración de la Comunidad Autónoma” (Verwaltung der autonomen Gemeinschaft).

*Gesetzesdekret 1/2000 vom 8. Mai, in dem der neu formulierte Text der Raumordnungsgesetze der Kanaren und kanarischen Naturschutzgebiete verabschiedet wurde.

Weitere Informationen können dem Plan zur Inselordnung Teneriffas (PIOT) und den vorgeschalteten Plänen entnommen werden.


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