Cabildo de Tenerife

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Zuständigkeiten der Autonomen Verwaltung

Die Zuständigkeiten der Autonomen Gemeinschaft im Hinblick auf das Historische Erbe sind:

  • Koordinierung und Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden mit Zuständigkeit für den Schutz und die Verwaltung des Historischen Erbes.
  • Ausübung der Aufsicht der Insel- und Stadtregierungen über die Durchführung der übertragenen oder abgeordneten Zuständigkeiten im Hinblick auf das Historische Erbe.
  • Erklärung der Güter von kulturellem Interesse (BIC) und Führen des Registers.
  • Einleitung der Erklärungsanträge für BIC für Güter aus dem Kulturerbe oder aus dem öffentlichen Dienst unter Verwaltung der Autonomen Gemeinschaft.
  • Gestaltung und Verwaltung des Regionalen Inventars für bewegliche Güter.
  • Koordinierung der Erstellung von Inventaren, Karten, Katalogen und anderen dokumentarischen Mitteln für das Historische Erbe der Kanaren.
  • Autorisierung von archäologischen Forschungen.
  • Programmierung der Forschungspolitik für den Schutz und Wahrung des Historischen Erbes.
  • Verbreitung und Bekanntmachung von Wissen und Wertschätzung des Historischen Erbes der Kanaren und dessen Einbindung in die Bildung.
  • Planung der Museumspolitik in Zusammenarbeit mit den Inselregierungen.
  • Planung der Politik für die Erhaltung und den Schutz des Historischen Erbes.
  • Aufsicht über die Bearbeitung von Bußverfahren im Hinblick auf das Archäologische Erbe.
  • Hilfsweise Ausübung der Vorkaufsrechte im Zusammenhang mit den BIC und den beweglichen Gütern aus dem Inventar in den Fällen, in denen die Inselregierung dies nicht tut.

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