Cabildo de Tenerife

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Zuständigkeiten des Staates

Mit der Entwicklung der Statute der Autonomen Gemeinschaften sind die Zuständigkeiten des Staates im Hinblick auf das Historische Erbe stark zurückgegangen.

Dem spanischen Staat wurde von der Verfassung die ausschließliche Zuständigkeit für den Schutz des Historischen Erbes vor illegaler Ausfuhr und Diebstahl zuerkannt. In diesem Sinne kann er von den Autonomen Gemeinschaften fordern, dass sie Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstahl des Erbes ergreifen, und kann selbst tätig werden, wenn sie der Aufforderung nicht nachkommen.

Darüber hinaus steht ihm die staatliche Verwaltung zu:

  • Genehmigung für die Ausfuhr von Gütern, die über 100 Jahre alt sind, sowie von Gütern, die im Allgemeinen Inventar der beweglichen Güter eingetragen sind, und befristete Ausfuhren aus Spanien von als BIC deklarierten beweglichen Gütern.
  • Rückführung von unrechtmäßig ausgeführten Vermögensgütern.
  • Bearbeitung der Erklärungsanträge für Güter von kulturellem Interesse (BIC) aus dem öffentlichen Dienst unter Verwaltung des Staates oder aus dem Nationalerbe. Außerdem Genehmigung von Arbeiten an und Nutzungsrechten für diese Güter.

 


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