Mit der Entwicklung der Statute der Autonomen Gemeinschaften sind die Zuständigkeiten des Staates im Hinblick auf das Historische Erbe stark zurückgegangen.

Dem spanischen Staat wurde von der Verfassung die ausschließliche Zuständigkeit für den Schutz des Historischen Erbes vor illegaler Ausfuhr und Diebstahl zuerkannt. In diesem Sinne kann er von den Autonomen Gemeinschaften fordern, dass sie Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstahl des Erbes ergreifen, und kann selbst tätig werden, wenn sie der Aufforderung nicht nachkommen.

Darüber hinaus steht ihm die staatliche Verwaltung zu:

 


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