Cabildo de Tenerife

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Grundschulen

Die Bildungsphase der Primarstufe ist Pflicht und kostenlos. Sie besteht aus 6 Schuljahren, die üblicherweise im Alter zwischen 6 und 12 Jahren besucht werden. Die Grundschule beginnt im Allgemeinen in dem Kalenderjahr, in dem das Kind das 6. Lebensjahr erreicht.

Die Grundschule gliedert sich in drei Stufen zu jeweils 2 Schuljahren :

  • Erste Stufe
  • Mittlere Stufe
  • Höhere Stufe

Verzeichnis der Grundschulen

Zugang

Schüler werden in dem Kalenderjahr, in dem sie das 6. Lebensjahr erreichen,  in die Primarschulen aufgenommen, die vom 6. bis zum 12. Lebensjahr dauern.

Die Aufnahme in die Grundschule von Schülern, die ihre bisherige Schulausbildung im Ausland absolviert haben und im schulpflichtigen Alter sind, erfolgt gemäß den Umständen, Kenntnisstand, Alter und bisherigem Schulverlauf, damit die Ausbildung nutzbringend fortgesetzt werden kann.

Zulassung von Schülern

Gemäß Art. 84 LOE zur Zulassung von Schülern.

  • Die Zulassung in öffentlichen und privaten Zentren ist so geregelt, dass das Recht auf Bildung, der Zugang zu gleichberechtigten Bedingungen und die Wahlfreiheit der Einrichtung durch Eltern oder Erziehungsberechtigte gewährleistet sind.
  • Falls keine ausreichenden Plätze in den Zentren zur Verfügung stehen, die durch öffentliche Mittel finanziert werden, richtet sich das Zulassungsverfahren nach den folgenden Kriterien, die jedoch nicht ausschließlich sind:
    • Geschwister, die bereits an dem Zentrum eingeschrieben sind, oder Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die dort arbeiten.
    • Nähe zum Wohnort oder zur Arbeitsstätte eines Elternteils oder eines Erziehungsberechtigten.
    • Jährliches Familieneinkommen unter Berücksichtigung der Berechnung für Großfamilien.
    • Schüler mit Behinderung bzw. Elternteil oder Geschwister mit Behinderung.
    • keine Benachteiligung aus Motiven der Herkunft, Rasse, Geschlecht, Religion, Ansichten oder wegen persönlicher oder sozialer Umstände.
  • Die Vorschriften zur Regelung der Zulassung von Schülern sind Zuständigkeit der Bildungsverwaltung jeder Autonomen Gemeinschaft.

Für mehr Auskünfte


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