Solche Verstöße, deren Schäden beziffert werden können, werden mit einem Bußgeld in vierfacher Höhe des entstandenen Schadens bestraft.
Andernfalls gelten folgende Regelungen:
- Bei leichten Verstößen ein Bußgeld von bis zu 3.000 €
- Bei schweren Verstößen ein Bußgeld von 3.001 € bis 150.000 €.
- Bei sehr schweren Verstößen ein Bußgeld von 150.001 € bis 600.000 €.
Liegt das Bußgeld unter dem Erlös, der mit dem Verstoß erzielt wurde, erhöht sich das Bußgeld bis zur Höhe des Erlöses.