Cabildo de Tenerife

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Inselrat für Gewässer auf Teneriffa

Inhalt:

Artikel 79 des Gesetzes 4/2017 vom 13. Juli über Grundstücke und Naturschutzgebiete der Kanarischen Inseln regelt das Verfahren zur Erteilung einer kommunalen Genehmigung für Veranstaltungen und Nutzungen von öffentlichem oder sozialem Interesse, die nicht unter die Gesamtplanung fallen. Dieses Verfahren umfasst eine Phase der Bearbeitung vor dem Cabildo Insular (Inselrat), die vom Stadtrat gefordert wurde, um eine Erklärung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Verbots in der Inselplanung und über das Zusammentreffen von öffentlichem oder sozialem Interesse an der Maßnahme abzugeben.

Einleitung des Verfahrens (Wer kann sie fördern): Das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung für Veranstaltungen und Nutzungen von öffentlichem oder sozialem Interesse ohne Abdeckung in der Planung wird auf Antrag einer Behörde oder durch privaten Antrag an die zuständige Stadtverwaltung eingeleitet. Die Bearbeitung der Phase des Verfahrens wird nach dem Eingang durch das Register der Eintragung der Gesellschaft der kommunalen Instanz, die, um die Ansicht der Anwendung der Lizenz, erhält vom Cabildo eine Erklärung über die folgenden beiden Aspekte (Art. 79 Gesetz 4/2017):

  • Bestehen oder nicht des Verbots der Teilnahme an der Inselplanung.
  • Übereinstimmung oder nicht von öffentlichem oder sozialem Interesse an der geforderten Maßnahme.

Auf welchen Geländen sie deklariert werden können:

Die diesem Verfahren unterliegenden Nutzungen, Tätigkeiten und Bauten dürfen nur auf landwirtschaftlichen Geländen bewilligt werden, die nicht dem Umwelt- oder Agrarschutz zuzuordnen sind (Art. 62 Gesetz 4/2017).

Verfahren (Art. 79 Gesetz 4/2017):

Die Inselphase des Verfahrens beginnt mit der Vorlage des an den Cabildo Insular gerichteten kommunalen Antrags im entsprechenden Register. Dem Antrag sind die gesetzlich festgelegten Dokumente beizufügen.

Der Stadtrat gibt die Erklärung innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten nach Erhalt des kommunalen Antrags ab, ohne in dieser Frist den Zeitraum zu berücksichtigen, in dem sie gemäß den Bestimmungen des Artikels 22 Absatz 1 des Gesetzes 39/2015 über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen ausgesetzt wird.

Für den Fall, dass der Inselrat nicht ausdrücklich innerhalb der maximalen Frist über die Erklärung beschließt, gilt, dass die Maßnahme nicht im öffentlichen oder sozialen Interesse liegt.

Durchführung

  • Technischer Bericht über Planungsfeststellungen.
  • Anforderung von Berichten an die zuständigen Bereiche des Cabildo.
  • Öffentliche Information und Anhörung der Grundbesitzer während des Zeitraums von 1 Monat.
  • Bericht über die Gründe für das öffentliche oder soziale Interesse an der vorgeschlagenen Maßnahme.

Erklärung des Inselplenums, damit angesichts der zu Protokoll gegebenen Erwägungen das öffentliche oder soziale Interesse an der beabsichtigten Handlung begründet erklärt wird oder dass kein Grund für ein öffentliches oder soziales Interesse besteht.

Anweisung des Inselrates, um Veranstaltungen von öffentlichem und sozialem Interesse zu deklarieren (PDF - 99 KB)

Diese Informationen sind eine Zusammenfassung dessen, was in Artikel 123 ff. des Gesetzes 4/2017 über Böden und geschützte Naturräume auf den Kanarischen Inseln enthalten ist:

Inhalt:

Dies ist das Planungstool, das ordnet und entwirft, um sofort ausgeführt zu werden, oder das allgemeine Systeme, Ausstattungen und Strukturierungsausrüstungen oder industrielle, energetische, touristische, kulturelle, sportliche, gesundheitliche oder ähnliche Aktivitäten strategischer Natur ausführt, wenn es darum geht, unerwartete Anforderungen oder dringende Maßnahmen zu erfüllen.

Voraussetzungen:

Die im Rahmen dieses Instruments genehmigten Projekte müssen von inselweitem Interesse sein und einem strategischen Interesse dienen, das während des Verfahrens nachgewiesen werden muss.

Auf welchen Geländen sie zugelassen werden:

Sie können auf jeder Art von Gelände durchgeführt werden, unabhängig von ihrer Klassifizierung und städtischen Klassifizierung, obwohl sie nur auf rustikalen Böden des Umwelt- und Agrarschutzes umgesetzt werden können, wenn sie von der Öffentlichkeit initiiert wurden. Darüber hinaus können sie in diesem Fall nur genehmigt werden, wenn es keine praktikable Alternative auf einer anderen Ebene gibt und die Funktionalität der Arbeit dies erfordert.

Wer kann sie fördern:

Projekte von inselweitem Interesse können auf öffentliche oder private Initiative hin gefördert werden, mit Ausnahme von Projekten, die rustikale Gelände des Umwelt- und Agrarschutzes betreffen, die nur von öffentlicher Hand durchgeführt werden können.

Vorgehensweise:

  • Sofern der Projektträger nicht die Inselgesellschaft selbst ist, beginnt das Verfahren mit der Einreichung des an den Cabildo Insular (Inselrat) gerichteten Antrags im entsprechenden Register. Dem Antrag sind die gesetzlich festgelegten Dokumente beizufügen.
  • Beschlussfassung über das inselweite Interesse des Projekts innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten, die als abgelehnt gilt, wenn keine formelle Antwort erfolgt. Im Falle einer Privatinitiative ist auch von den Gemeinden, auf deren Geländen das Projekt durchgeführt werden soll, ein Bericht erforderlich.
  • Anweisung:
    • Öffentliche Information und Anhörung der Grundbesitzer während des Zeitraums von 1 Monat.
    • Bericht des Inselrates und der betroffenen Gemeinden.
  • Genehmigung des Projekts durch das Plenum des Inselrates oder gegebenenfalls Einreichung der Akte bei der Regierung der Kanarischen Inseln zur endgültigen Genehmigung, wenn die betroffenen Gemeinden ihre Ablehnung des Projekts zum Ausdruck bringen.

Sofern die Initiative nicht dem Inselrat entspricht, kann das Projekt innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ohne Beschluss der Benachrichtigung des Projektträgers über die Übereinstimmung des inselweiten Interesses als abgelehnt angesehen werden.

Kontakt und Information

  • Adresse: Plaza del Cabildo, s/n
    38001, Santa Cruz de Tenerife
  • Telefon: +34 901 501 901
  • E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sofern der Projektträger nicht die Inselgesellschaft selbst ist, beginnt das Verfahren mit der Einreichung des an den Cabildo Insular (Inselrat) gerichteten Antrags im entsprechenden Register. Dem Antrag sind die gesetzlich festgelegten Dokumente beizufügen

Was versteht man unter Raumordnung ?

Die Raumordnung stellt einen öffentlichen Dienst dar, der es als Ziel hat, die verschiedenen Aufwendungen und Aktivitäten, denen sich der Bezirk im insularen Bereich zuwendet, zu begrenzen.

Das letztendlich zu erreichende supralokale Ziel ist eine größtmögliche Rationalisierung der Vorhaben, die sich am besten in einem Bezirk entwickeln können.

Zuständigkeiten der Inselregierung (Cabildo) hinsichtlich der Raumordnung

Die Inselkorporation hat hinsichtlich dieser Sache direkte und indirekte Zuständigkeiten:

  • Direkte Zuständigkeiten.- Direkte Zuständigkeiten: Die Inselregierung ist für die Erstellung und Umsetzung des “Plan Insular de Ordenación de Tenerife” (PIOT), (Plan zur Inselordnung Teneriffas) zuständig, wobei die definitive Bewilligung der “Administración de la Comunidad Autónoma” (Verwaltung der autonomen Gemeinschaft) unterliegt. Bei der Entwicklung des PIOT hat die Inselkorporation ihrerseits Zuständigkeiten für die Umsetzung und Genehmigung der Raumordnung inne, die sich aus Folgendem zusammensetzen:
    • Erstellung und Umsetzung der "Planes Territoriales Parciales Ordenación” (Pläne zur partiellen Raumordnung) und der "Planes Territoriales Especiales de Ordenación” (Sonderpläne zur Raumordnung), die aufgrund des Inhalts in der insularen Zuständigkeit liegen.
    • Definitive Bewilligung der Sonderpläne zur Raumordnung, die zur Entwicklung des PIOT führen.
  • Indirekte Zuständigkeiten.- Die Inselregierung ist für die Gewährleistung der Inhaltsangemessenheit der "Planes Urbanísticos” (Städtebaulichen Pläne) zur Prognose des "Plan Insular de Ordenación de Tenerife” (PIOT) zuständig. Die städtebaulichen Pläne beinhalten gemäß der geltenden Gesetze (*) folgende Instrumente: allgemeine Pläne, partielle Pläne, Sonderpläne, Detailstudien und Kataloge sowie Dosiers zur Abänderung jeder dieser Pläne.

Die Erstellung des PIOT und der Raumordnungspläne, die der Zuständigkeit der Inselregierung unterliegen, werden vom Verwaltungsbüro in die Wege geleitet.

Die Verfahrensumsetzung beinhaltet die vorangegangenen, anfänglichen und ggf. vorläufigen Bewilligungen, die der definitiven Planbewilligung vorgeschaltet sind. Während der Umsetzung des Plans wird dieser zur öffentlichen Einsicht und Information den Bürgern vorgelegt, damit diese den Plan kennenlernen und gegebenenfalls Einwände erheben können.

Die Inselregierung ist zur Erarbeitung des PIOT für die definitive Bewilligung der “Planes Territoriales Especiales de Ordenación” (Sonderpläne zur Raumordnung) zuständig. Die restlichen definitiven Bewilligungen unterliegen der Zuständigkeit der Administración de la Comunidad Autónoma” (Verwaltung der autonomen Gemeinschaft).

*Gesetzesdekret 1/2000 vom 8. Mai, in dem der neu formulierte Text der Raumordnungsgesetze der Kanaren und kanarischen Naturschutzgebiete verabschiedet wurde.

Weitere Informationen können dem Plan zur Inselordnung Teneriffas (PIOT) und den vorgeschalteten Plänen entnommen werden.

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