Cabildo de Tenerife

cabecera2

Comisión de Evaluación Ambiental de Tenerife (CEAT) - Umweltbewertungskommission von Teneriffa

Die Umweltbewertungskommission von Teneriffa ist die Umweltbewertungsstelle, die in den Akten der strategischen Umweltbewertung von Plänen und Programmen und der Umweltbewertung von Projekten im Rahmen der in den geltenden Verordnungen festgelegten Inselkompetenz handelt und so viele Maßnahmen und Verfahren durchführt, wie vor den Beschlüssen der entscheidenden Organe der Insel oder der Gemeinde, wenn sie im Rahmen eines Kooperationsvertrags beauftragt wurde.

Die Umweltbewertung ist ein wirksames Instrument für den Umweltschutz, die Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien und Alternativen bei der strategischen Entscheidungsfindung durch die Bewertung von Plänen und Programmen sowie die Bewertung von Projekten. Auf diese Weise wird eine angemessene Prävention der eventuellen Umweltauswirkungen gewährleistet, während gleichzeitig Mechanismen zur Durchführung der Analyse des ökologischen Fußabdrucks, Maßnahmen zur Minimierung oder Kompensation der Auswirkungen festgelegt werden. Dieses Tool ist vollständig konsolidiert und begleitet Pläne und Projekte in ihrer Bearbeitung.

All dies bringt seine Feststellungen in Richtung auf die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung voran, die im Gesetzt 21/2013 vom 9. Dezember über die Umweltprüfung definiert ist, das dasjenige Gesetz ist, das das bisherige Rechtssystem, einschließlich der Aspekte im Zusammenhang mit der Europäischen Landschaftskonvention, zusammengefasst hat, das am 20. Oktober 2000 in Florenz verabschiedet und von Spanien am 6. November 2007 ratifiziert wurde.

Im territorialen Geltungsbereich der Kanarischen Inseln war es das Dekret 35/1995 vom 24. Februar über die Verordnung über den Umweltgehalt von Planungsinstrumenten und anschließend das Territorialgesetz 11/1990 vom 13. Juli über die Prävention ökologischer Auswirkungen, in dem sich dieses Bewertungsinstrument auf autonomer Ebene entwickelte und anschließend durch das Gesetz 14/2014 vom 26. Dezember über die Harmonisierung und Vereinfachung des Schutzes von Gebieten und natürlichen Ressourcen mit dem des Staates bekräftigt wurde.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes 4/2017 vom 13. Juli über Böden und geschützte Naturräume auf den Kanarischen Inseln werden die Bestimmungen über die Umweltbehörde bei der strategischen Bewertung von Plänen und Programmen sowie bei der Umweltbewertung von Projekten geändert, wodurch die Möglichkeit geschaffen wird, dass der Inselrat in den in dieser Verordnung festgelegten Fällen als Umweltbehörde tätig werden kann.

Vorläufige Regeln der Kommission

Bekanntmachung der vorläufigen CEAT-Regeln in BOP.pdf(PDF - 295 Kb)

Verordnung der Umweltprüfungskommission von Teneriffa107.76 KB

Von der Kommission genehmigte Anweisungen

Dokumente, die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen

Umweltverträglichkeitsprüfungen:

Erklärung zu den Auswirkungen der Celda de Vertido(PDF - 5.52 MB)

Umweltverträglichkeitsberichte:

Terminvereinbarung:

 


Diese Seite druckenDruck

FaLang translation system by Faboba

Wir helfen Ihnen

Rufen Sie an 901 501 901 Rufnummern
für den Bürgerservice

Schreiben Sie uns Verbesserungsvorschläge einsenden