Cabildo de Tenerife

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Auszahlung des Arbeitslosengeldes bei Rückkehr in das Heimatland

Besteht aus der vorzeitigen Auszahlung des Arbeitslosengeldes an Menschen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten, die in ihr Heimatland zurückkehren.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit in einem Land, das ein bilaterales Abkommen mit Spanien im Zusammenhang mit der Sozialversicherung hat und angemeldeter Wohnsitz in Spanien.
  • Arbeitslosigkeit und Eintragung als arbeitsuchend beim Arbeitsamt der entsprechenden autonomen Gemeinschaft.
  • Arbeitslosigkeit aufgrund der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
  • Recht auf Arbeitslosengeld ohne Zuverdienst durch Teilzeitarbeit.
  • Verpflichtung zur Rückkehr in das Heimatland und dazu, in einem Zeitraum von drei Jahren nicht nach Spanien zurückzukehren, um hier zu leben und/oder eine Verdienst- oder Berufstätigkeit auf fremde oder eigene Rechnung auszuüben.
  • Kein Verbot zur Ausfuhr aus dem Staatsgebiet nach Ausländerrecht.

Wie und wo wird die Leistung beantragt

Durch persönliche Abgabe des Antrags beim nach Wohnsitz des Betroffenen zuständigen Arbeitsamtes, wo auch die entsprechenden Formulare erhältlich sind.

Für nähere Auskünfte

  • Plan für die freiwillige Rückkehr der Spanischen Regierung (Plan de Retorno Voluntario del Gobierno de España)
  • Webseite: https://www.sepe.es

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