Cabildo de Tenerife

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Familienzusammenführung

Zum Zweck der Familienzusammenführung können Ausländer mit angemeldetem Wohnsitz in Spanien den Antrag zu stellen, ihre Familien zu sich zu holen.

Wer den Antrag stellen kann

Personen, die seit einem Jahr einen angemeldeten Wohnsitz in Spanien und die Genehmigung haben, wenigstens ein weiteres Jahr ihren Wohnsitz in Spanien zu halten.

Für wen ist die Leistung gedacht

  • Ehegatten
  • Eigene Kinder und Kinder des Ehegatten
  • Minderjährige oder arbeitsunfähige Menschen
  • Eigene Eltern oder Eltern des Ehegatten

Wo und wie wird die Leistung beantragt

Persönliche Vorsprache in den Ausländerbehörden oder in den Bereichen für Arbeit und Einwanderung. Antragsformulare sind in den Ausländerbehörden oder Polizeikommissariaten erhältlich und außerdem im Internet über das Staatsekretariat für Migration.

Für nähere Auskünfte


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