Cabildo de Tenerife

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Aufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger

Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und deren Familienangehörige, die länger als drei Monate in Spanien bleiben wollen, müssen eine Bescheinigung über die Eintragung in das Ausländerregister oder eine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von EU-Bürgern beantragen. Diese sind in der Ausländerbehörde der entsprechenden Provinz einzureichen.

Für wen ist die Leistung gedacht

  • Ehegatten

     

  • Lebenspartner aus einer in einem öffentlichen Register eingetragenen Lebensgemeinschaft.
  • Eigene Nachkommen und die des eingetragenen Ehe- oder Lebenspartners unter 21 Jahren oder älter, wenn sie von dem Antragsteller abhängig oder arbeitsunfähig sind.
  • Eigene Eltern und Eltern des Ehe- oder Lebenspartners, die von dem Antragsteller abhängig sind.

Wie und wo wird die Leistung beantragt

Die Bescheinigung über die Eintragung in das Ausländerregister oder Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von EU-Bürgern sind in der Ausländerbehörde der entsprechenden Provinz einzureichen.

Die Formulare sind bei den Ausländerbehörden oder im Internet auf der Webseite des Innenministeriums zu finden.

Die Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von EU-Bürgern ist fünf Jahre gültig.

Für nähere Auskünfte


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