Cabildo de Tenerife

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Arbeitsgenehmigung

Wenn ein ausländischer Bürger auf eigene oder fremde Rechnung in Spanien arbeiten will, muss er eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Falls bereits ein Wohnsitz angemeldet ist oder die Person in Spanien für Studien- oder Forschungszwecke gemeldet ist, ist die Genehmigung umzuändern.

Falls kein Wohnsitz mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis angemeldet ist, kann das Visum zum Leben und Arbeiten in Spanien in der Botschaft oder im Konsulat des Heimatlandes beantragt werden.

Gültigkeit

Für die Arbeit auf fremde Rechnung:

  • Die erste Genehmigung ist ein Jahr gültig und ist vom Arbeitgeber oder einem Vertreter zu beantragen. Sie ist begrenzt auf ein geografisches Gebiet und auf eine bestimmte Tätigkeit.
  • Eine Verlängerung ist zwei Jahre gültig. Sie wird nach der ersten Genehmigung oder der ersten Verlängerung beantragt. Sie ist nicht auf ein geografisches Gebiet und auf eine bestimmte Tätigkeit begrenzt und ist vom Arbeitnehmer selbst zu beantragen. Sie ist nur möglich, wenn der ursprüngliche Arbeitsvertrag verlängert wird oder wenn der Arbeitnehmer einen Vertrag bei einem anderen Arbeitgeber hat.

Für die Arbeit auf eigene Rechnung:

  • Die erste Genehmigung ist ein Jahr gültig.
  • Eine Verlängerung ist zwei Jahre gültig. Sie wird nach der ersten Genehmigung oder der ersten Verlängerung beantragt. In diesem Fall muss die Fortsetzung der Tätigkeit und die regelmäßige Zahlung von Steuern und Sozialleistungen bescheinigt werden.

Für nähere Auskünfte


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